Als Fahrzeughalter müssen Sie eintragungspflichtige Änderungen am Fahrzeug, wie Umbauten oder Nachrüstungen, der zuständigen Zulassungsbehörde (Zulassungsbehörde, bei der das Fahrzeug zugelassen wurde) mitteilen.
Technische Änderungen sind Änderungen, die die Funktion des jeweiligen Teils betreffen und damit auch die Beschaffenheit des Fahrzeugs verändern. Diese sind durch ein Gutachten einer anerkannten Prüfstelle nachzuweisen. Die Änderungen werden von der Zulassungsbehörde in die Fahrzeugpapiere eingetragen.
Foglende Unterlagen benötigen wir von Ihnen:
- Gutachten des Sachverständigen über die technische Änderung
- Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
- Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung gem. § 29 StVZO
HU-Prüfbericht: die Vorlage des Prüfberichtes über die letzte Hauptuntersuchung ist nur dann erforderlich, wenn sich die Fälligkeit der nächsten HU nicht aus dem Fahrzeugschein bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil I ergibt. - Zusätzlich bei Änderung der Fahrzeugart bzw. der Fahrzeugleistung: elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
- Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung (oder amtlich beglaubigte Kopie)
Alle weiteren Unterlagen bereiten wir bei uns im Büro vor.
Unser Büro ist für Sie täglich von Montag bis Freitag geöffnet. Sie können ohne Termin von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr vorbeikommen. Nach 15:00 Uhr bitten wir Sie einen Termin auszumachen. Sie erreichen uns unter 030 609 895 117 oder einfach bequem (gleich unten) den Termin vereinbaren. Sie möchten auch einen Termin von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr haben? Auch das ist kein Problem!
Unser Büro: Haselhorster Damm 19, 13599 Berlin
Termine können Sie bei uns bequem über unser ⇓ Terminsystem ⇓ machen.