Ausfuhrkennzeichen & Zollkennzeichen
Ab sofort können Sie bei uns auch Ausfurhkennzeichen beantragen.
Das Ausfuhrkennzeichen ist – im Gegensatz zum Kurzzeitkennzeichen – fahrzeuggebunden. Das bedeutet, dass Sie die Zulassungsbescheinigungen Teil I und II benötigen. Außerdem muss das Fahrzeug stillgelegt sein oder zum Zeitpunkt der Beantragung des Ausfuhrkennzeichens stillgelegt werden.
Natürlich müssen Sie sich auch ausweisen. Hierfür ist ein Personalausweis oder Reisepass erforderlich. Wenn Sie für eine Firma exportieren, benötigen Sie zusätzlich den Gewerbeschein und einen Handelsregisterauszug.
Bitte beachten Sie auch, dass Sie bei der Zulassung eine Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer abgeben müssen.
Zur Beantragung der roten Kennzeichen für Ihr Fahrzeug benötigen wir von Ihnen folgende Unterlagen (im Original)
- Fahrzeugschein/ Zulassungsbescheinigung Teil I
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (HU-Prüfbericht) gemäß § 29 StVZO
- Fahrzeugbrief/ Zulassungsbescheinigung Teil II
- die amtlichen Kennzeichen (bei zugelassenen Fahrzeugen)
- Versicherungsbestätigung für Ausfuhrkennzeichen (wir können eine EVB auch für Sie ausstellen)
Weitere Dokumente, die Sie benötigen, stellen wir gerne für Sie hier vor Ort zusammen.
Unser Büro ist für Sie täglich von Montag bis Freitag geöffnet. Sie können ohne Termin von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr vorbeikommen. Nach 15:00 Uhr bitten wir Sie einen Termin auszumachen. Sie erreichen uns unter 030 609 895 117 oder einfach bequem (gleich unten) den Termin vereinbaren. Sie möchten auch einen Termin von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr haben? Auch das ist kein Problem!
Unser Büro: Haselhorster Damm 19, 13599 Berlin
Termine können Sie bei uns bequem über unser ⇓ Terminsystem ⇓ machen.