Ein Kurzzeitkennzeichen wird ausschließlich zur Verwendung für Probe- und Überführungsfahrten innerhalb des Bundesgebietes für ein konkret benanntes Fahrzeug vergeben. Der Zuteilungszeitraum beträgt maximal 5 Tage ab dem Tag der Antragstellung. Eine Zuteilung in die Zukunft ist nicht möglich.
Welche Unterlagen werden für das Kurzzeitkennzeichen benötigt?
- Personalausweis
- Ihre IBAN
- Fahrzeugschein
- eVB-Nummer (“Doppelkarte”) haben Sie keine, gern stellen wir Ihnen diese aus
Wir erledigen alles weitere für Sie. Sie erhalten dann ein Kurzzeitkennzeichen
Bei uns benötigen Sie keine Termine. Unser Büro ist für Sie Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr geöffnet. Ab 15:00 Uhr bitten wir Sie einen Termin zu Vereinbaren. Hierzu können Sie bequem über unser ⇓ Terminsystem ⇓ einen Termin machen.
Sie haben Fragen? Gern stehen wir Ihnen unter 030 609 895 117 zur Verfügung.